Purpose of subpages in foreign languages

Die fremdsprachigen Seiten sollen keine vollständige Übersetzung der deutschen Seite sein, sondern nur der Abschnitte »Wer wir sind« und »Elternarbeit«, die kaum aktualisiert werden müssen, erweitert um eine Erläuterungen, wofür Bundesländer in Bezug auf Schulen zuständig sind und was Schulträger sind.

Für fremdsprachige Seite betrachte ich zwei Zielgruppen: 1. Menschen im Ausland, die einen kurze Einführung in Elternarbeit in Deutschland suchen. Davon gibt es zwar nur wenige Leute, aber weil es praktisch kein fremdsprachiges Angebot anderer gibt, werden diese Menschen wenigstens zu uns, zu Hannover und Niedersachsen geführt. Mit Englisch (, Deutsch,) und Spanisch können wir einen großen Teil der WWW-Benutzer ansprechen. Wer unter Euch kann Französisch? 2. In Deutschland lebende Menschen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um deutsche Texte zur Elternarbeit vollständig zu verstehen. Die Sprachen der häufigsten Ausländer in Deutschland sind in dieser Reihenfolge Arabisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Italienisch, Englisch, wobei die meistens hier lebenden Polen, Rumänen und Italiener sehr gut Deutsch können. Wir können die RER-Mitglieder um Übersetzungen bitten. Mir sind auch weniger häufige Sprachen willkommen. In jedem Falle zeugen die fremdsprachigen Texte von unserer Weltoffenheit und Kompetenz.

Elternarbeit

Elternarbeit

Elternarbeit ist die ehrenamtliche Mitwirkung in der demokratischen Selbstverwaltung der Schulen und an den demokratischen Entscheidungsvorgängen der Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer.

In der Schule. Die Elternschaft einer Schulklasse wählt eine Elternvertreterin* und deren Stellvertreterin* für zwei Jahre. [* bedeutet »w, m, d«. Im Folgenden wird die weibliche Form für alle verwendet, aber auf den Asterisken verzichtet.] Die Klassenelternvertreterinnen einer Schule bilden den Schulelternrat (SER). Der SER erwählt seine Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, SER-Vertreterinnen für den Gemeindeelternrat (GER) oder den Stadtelternrat (StER) [§ 97 NSchG], SER-Vertreterinnen für den Kreiselternrat (KER) [§ 97 NSchG] und SER-Vertreterinnen für den Arbeitskreis des KER für ihre Schulform. Die SER-Vertreterinnen im GER, StER oder im KER-Arbeitskreis sind unmittelbar dessen Mitglieder, die SER-Vertreterinnen für den KER aber nicht.

Der Kreiselternrat. Die SER-Vertreterinnen für den KER sind keine KER-Mitglieder, sondern zunächst nur Wahlleute. Der Landkreis lädt die Wahlleute jeweils einer Schulform zu einer Wahlversammlung ein. Die einem Landkreis gleichgestellte Region Hannover lädt im Oktober ungerader Jahre für Wahlversammlungen Anfang November ein. § 97 (3.3) NSchG bestimmt, wie viele (2–5) KER-Mitglieder und deren Stellvertreterinnen die Wahlleute auswählen dürfen.

Die in diesen Wahlversammlungen gewählten KER-Mitglieder werden vom Landkreis zur ersten, konstituierenden Sitzung eingeladen. In der Region Hannover findet diese Sitzung Ende November oder Anfang Dezember in ungeraden Jahren statt. Während dieser ersten Sitzung wählen die Mitglieder ihren Vorstand, der künftig zu weiteren Sitzungen einlädt.

Die Arbeitskreise eines Kreiselternrates. So wie auch andere demokratisch verfasste Gremien Ausschüsse bilden, um ihre Arbeit nach Fächern zu gliedern, so kann ein Kreiselternrat Ausschüsse oder Arbeitskreise bilden. Jeder KER bestimmt seine Arbeitskreise selbst, aber nicht das Niedersächsische Schulgesetz. Arbeitskreise nach Schulform sind üblich, aber auch Arbeitskreise zu einem schulformübergreifenden Thema wie zum Beispiel Inklusion oder Digitalisierung sind möglich. Die Arbeitskreise regeln ihre Arbeit selbst, so dass sie die Teilnahme auch Elternvertreterinnen, die nicht KER-Mitglieder sind, ermöglichen können, was meistens auch erwünscht ist.