Elternarbeit ist die ehrenamtliche Mitwirkung in der demokratischen Selbstverwaltung der Schulen und an den demokratischen Entscheidungsvorgängen der Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer.
Regionselternrat Hannover
zum Wohl der nächsten Schülergeneration und deren Eltern in Niedersachsen
Der Regionselternrat ist der Kreiselternrat in der Region Hannover, der größte in Niedersachsen. 65 Delegierte verschiedener Schulformen vertreten ehrenamtlich die Interessen der 122.000 Schülerinnen und Schüler (w, m, d) und deren Eltern in der Region Hannover mit 1,1 Millionen Einwohnern (ein Siebtel der Bevölkerung Niedersachsens). Durch unsere Mitwirkung an Entscheidungen der Politik und der Verwaltung, die teilweise erst nach einigen Jahren ihre Wirkung entfalten, arbeiten wir vorrangig zum Wohl der nächsten Schülergeneration und deren Eltern in Niedersachsen. Wir beteiligen uns mit dem Landeselternrat Niedersachsen an Anhörungen zu Entwürfen neuer Rechtssätze des Niedersächsischen Kultusministeriums und entsenden Vertreter in den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss der Region Hannover.
Im Allgemeinen finden die Sitzungen des Regionselternrates 19:30–21:30 Uhr an wechselnden Wochentagen im Regionsgebäude, Hildesheimer Straße 18–20, statt. Die Sitzungen des Regionselternrates sind nicht öffentlich. Die Sitzungen seiner Arbeitskreise sind offen für Gäste im Einvernehmen mit dem Leiter.
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Sitzungsteilnehmer (w, m, d) dürfen den Parkplatz für Bedienstete der Region Hannover benutzen.
Leiter: Daniel Langer
Leiter: Christian Richter
Leiter: Bernd Linde. Stellvertretender Leiter: Eugen Dück
Leiter: Ralf Popp
Leiter: Jens Hoffmeyer. Stellvertretende Leiterin: Daniela Steinacker
Leiter: Martin Brandwein
Der Landeselternrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden [§ 169 (3) NSchG]. Der Landeselternrat hat dabei das Recht und die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben. Das Kultusministerium unterrichtet den Landeselternrat über alle wichtigen Vorhaben. Der Landeselternrat leitet Informationen, insbesondere Entwürfe neuer Rechtssätze zur Stellungnahme, an die Kreiselternräte weiter.
Matthias Ahäuser (Förderschulen). Stellvertretendes Mitglied: Christian Richter (Förderschulen).
Die Aufgaben des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport der Region Hannover sind Angelegenheiten der Schulen in der Trägerschaft der Region Hannover, Schulentwicklungsplanung, Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schullandheime, Medienzentrum der Region Hannover, Förderung von Maßnahmen medialer Bildung, Förderung der Erwachsenenbildung, Kultur- und Heimatpflege, Sportstättenplanung, Förderung des Sports einschließlich des Sportstättenbaues, Fördermaßnahmen nach BAföG. [§ 17 (1) b) 2. Geschäftsordnung der Region Hannover] Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Regionsrates, sachkundigen Einwohnern, Vertretern der Schülerschaft, Vertretern der Lehrerschaft, Vertretern der Elternschaft, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Vertretern der Arbeitnehmerverbände zusammen. [§ 110 NSchG], [§ 71 (1) NSchG]
Ramona Schäfer (Gymnasien)
Die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses ist die Förderung der Jugendhilfe und -pflege [§ 17 (1) b) 1. Geschäftsordnung der Region Hannover]. Seine Zusammensetzung richtet sich nach § 71 SGB VIII und § 4 Nds. AG SGB VIII. Weitere Auskünfte: [Der Jugendhilfeausschuss – eine Ausschuss mit besonderen Aufgaben]
Elternarbeit ist die ehrenamtliche Mitwirkung in der demokratischen Selbstverwaltung der Schulen und an den demokratischen Entscheidungsvorgängen der Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer.
In der Schule. Die Elternschaft einer Schulklasse wählt eine Elternvertreterin* und deren Stellvertreterin* für zwei Jahre. [* bedeutet »w, m, d«. Im Folgenden wird die weibliche Form für alle verwendet, aber auf den Asterisken verzichtet.] Die Klassenelternvertreterinnen einer Schule bilden den Schulelternrat (SER). Der SER erwählt seine Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, SER-Vertreterinnen für den Gemeindeelternrat (GER) oder den Stadtelternrat (StER) [§ 97 NSchG], SER-Vertreterinnen für den Kreiselternrat (KER) [§ 97 NSchG] und SER-Vertreterinnen für den Arbeitskreis des KER für ihre Schulform. Die SER-Vertreterinnen im GER, StER oder im KER-Arbeitskreis sind unmittelbar dessen Mitglieder, die SER-Vertreterinnen für den KER aber nicht.
Der Kreiselternrat. Die SER-Vertreterinnen für den KER sind keine KER-Mitglieder, sondern zunächst nur Wahlleute. Der Landkreis lädt die Wahlleute jeweils einer Schulform zu einer Wahlversammlung ein. Die einem Landkreis gleichgestellte Region Hannover lädt im Oktober ungerader Jahre für Wahlversammlungen Anfang November ein. § 97 (3.3) NSchG bestimmt, wie viele (2–5) KER-Mitglieder und deren Stellvertreterinnen die Wahlleute auswählen dürfen.
Die in diesen Wahlversammlungen gewählten KER-Mitglieder werden vom Landkreis zur ersten, konstituierenden Sitzung eingeladen. In der Region Hannover findet diese Sitzung Ende November oder Anfang Dezember in ungeraden Jahren statt. Während dieser ersten Sitzung wählen die Mitglieder ihren Vorstand, der künftig zu weiteren Sitzungen einlädt.
Die Arbeitskreise eines Kreiselternrates. So wie auch andere demokratisch verfasste Gremien Ausschüsse bilden, um ihre Arbeit nach Fächern zu gliedern, so kann ein Kreiselternrat Ausschüsse oder Arbeitskreise bilden. Jeder KER bestimmt seine Arbeitskreise selbst, aber nicht das Niedersächsische Schulgesetz. Arbeitskreise nach Schulform sind üblich, aber auch Arbeitskreise zu einem schulformübergreifenden Thema wie zum Beispiel Inklusion oder Digitalisierung sind möglich. Die Arbeitskreise regeln ihre Arbeit selbst, so dass sie die Teilnahme auch Elternvertreterinnen, die nicht KER-Mitglieder sind, ermöglichen können.
Empfehlungen an Schulelternräte: In den Jahren, in denen die KER neu gewählt werden, sollten die ersten Klassenelternabende früh im neuen Schuljahr stattfinden, damit die SER auch früh ihre KER-Vertreterinnen bestimmen können. Die SER können mit der Schulleitung Termine für erste Elternabende mit Wahlen besprechen, zum Beispiel vor den Sommerferien, damit Termine für Elternabende unverzüglich nach dem Beginn des neuen Schuljahres verkündet werden. So kann vermieden werden, dass in einzelnen Klassen Elternabende so spät durchgeführt werden, dass eine rechtzeitige Meldung der SER-Vertreterinnen an den Landkreis unmöglich wird.
Die Landkreise fragen bei den Schulen die SER-Vertreterinnen für den KER ab. Die SER dürfen prüfen, ob die Schulen die SER-Vertreterinnen für den KER mit richtigen und vollständigen Postanschriften dem Landkreis fristgerecht meldeten oder ob die Schulen es versäumten. Wenn die SER-Vertreterinnen für den KER keine Einladung vom Landkreis erhielten, obwohl der Termin der Wahlversammlung naht, dann können sie beim Landkreis nachfragen.
Die gleichen Empfehlungen gelten für die Abfrage der SER-Vertreterinnen für den GER oder StER und die vollständige und fristgerechte Meldung.
Die Sitzungen des Regionselternrates Hannover sind nicht öffentlich, aber die Arbeitskreise sind für alle Elternvertreterinnen, die regelmäßig mitarbeiten wollen, offen, nicht nur für RER-Mitglieder der jeweiligen Schulform. Die Arbeitskreise besprechen die ihre Schulform betreffenden Themen und bringen das Ergebnis in den Regionselternrat ein. Die Arbeitskreise sind Stammtische, in denen Nachrichten zur Schulpolitik und zu Schulen geteilt und besprochen werden, so dass dadurch ihre Teilnehmerinnen für die Elternarbeit besser qualifiziert werden und dass sie die Nachrichten an die SER und Elternschaften ihrer Schulen überbringen können. Die Teilnehmerinnen tauschen sich über Probleme an ihren Schulen aus und beraten einander. Deshalb bitten wir alle Elternvertreterinnen, in den Arbeitskreisen mitzuwirken.
Haben Sie Probleme an Ihrer Schule, weil Anliegen der Elternschaft nicht umgesetzt werden? Kommen Sie bei Ihrer Schulleitung nicht weiter? Dann können Sie Hilfe bei den Arbeitskreisen suchen.
Wir empfehlen den Leifaden des Landeselternrates Niedersachsen zur Elternarbeit (PDF).
Der Vorstand des Regionselternrates Hannover ist für diesen Netzauftritt verantwortlich. Postanschrift: Regionselternrat Hannover, ℅ Fachbereich 40 Schulen, Postfach 147, 30001 Hannover (Briefkasten an der Hildesheimer Straße 18, 350 m südöstlich des Aegidientorplatzes). Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt im Sinne des § 55 (2) RStV ist Christian Richter, Brunnenstraße 8, 30826 Garbsen.
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