Wer wir sind

Der Regionselternrat ist der Kreiselternrat in der Region Hannover, der größte in Niedersachsen. 65 Delegierte verschiedener Schul­formen vertreten ehrenamtlich die Interessen der 122.000 Schüle­rinnen und Schüler (w, m, d) und deren Eltern in der Region Hannover mit 1,1 Millionen Einwohnern (ein Siebtel der Bevölkerung Nieder­sachsens). Durch unsere Mitwirkung an Entscheidungen der Politik und der Verwaltung, die teilweise erst nach einigen Jahren ihre Wirkung entfalten, arbeiten wir vorrangig zum Wohl der nächsten Schüler­generation und deren Eltern in Nieder­sachsen. Wir beteiligen uns mit dem Landes­elternrat Nieder­sachsen an Anhörungen zu Entwürfen neuer Rechtssätze des Nieder­sächsischen Kultus­ministeriums und entsenden Vertreter in den Schul­ausschuss und den Jugendhilfe­ausschuss der Region Hannover.
 

Vorstand · Arbeitskreise · Sitzungen

Vorstand 2019–2021

Sitzungen des Regionselternrates

Im Allgemeinen finden die Sitzungen des Regionselternrates 19:30–21:30 Uhr an wechselnden Wochentagen im Regionsgebäude, Hildes­heimer Straße 18–20, statt. Die Sitzungen des Regions­elternrates sind nicht öffentlich. Die Sitzungen seiner Arbeitskreise sind offen für Gäste im Einvernehmen mit dem Leiter.

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Sitzungsteilnehmer (w, m, d) dürfen den Parkplatz für Bedienstete der Region Hannover benutzen.

Arbeitskreis Grundschulen


Leiter: Daniel Langer

Arbeitskreis Förderschulen


Leiter: Christian Richter

Arbeitskreis Realschulen


Leiter: Bernd Linde. Stellvertretender Leiter: Eugen Dück

Arbeitskreis Gymnasien


Leiter: Ralf Popp

Arbeitskreis Integrierte Gesamtschulen und Oberschulen


Leiter: Jens Hoffmeyer. Stellvertretende Leiterin: Daniela Steinacker

Arbeitskreis Berufsbildende Schulen


Leiter: Martin Brandwein

Mitglieder der Region Hannover im Landeselternrat Niedersachsen

Der Landeselternrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungs­berechtigten berührt werden [§ 169 (3) NSchG]. Der Landes­elternrat hat dabei das Recht und die Pflicht, das Kultus­ministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben. Das Kultus­ministerium unterrichtet den Landes­elternrat über alle wichtigen Vorhaben. Der Landes­elternrat leitet Informationen, insbesondere Entwürfe neuer Rechts­sätze zur Stellungnahme, an die Kreiselternräte weiter.

Mitglieder im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport der Region Hannover

Matthias Ahäuser (Förderschulen). Stellvertretendes Mitglied: Christian Richter (Förderschulen).

Die Aufgaben des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport der Region Hannover sind Angelegen­heiten der Schulen in der Träger­schaft der Region Hannover, Schul­entwicklungs­planung, Schulweg­sicherung, Schüler­beförderung, Schul­landheime, Medien­zentrum der Region Hannover, Förderung von Maßnahmen medialer Bildung, Förderung der Erwachsenen­bildung, Kultur- und Heimatpflege, Sportstätten­planung, Förderung des Sports einschließlich des Sportstätten­baues, Förder­maßnahmen nach BAföG. [§ 17 (1) b) 2. Geschäftsordnung der Region Hannover] Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Regionsrates, sachkundigen Einwohnern, Vertretern der Schülerschaft, Vertretern der Lehrerschaft, Vertretern der Elternschaft, Vertretern der Arbeitgeber­verbände und Vertretern der Arbeitnehmer­verbände zusammen. [§ 110 NSchG], [§ 71 (1) NSchG]

Mitglieder im Jugendhilfeausschuss der Region Hannover

Ramona Schäfer (Gymnasien)

Die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses ist die Förderung der Jugendhilfe und -pflege [§ 17 (1) b) 1. Geschäftsordnung der Region Hannover]. Seine Zusammen­setzung richtet sich nach § 71 SGB VIII und § 4 Nds. AG SGB VIII. Weitere Auskünfte: [Der Jugendhilfeausschuss – eine Ausschuss mit besonderen Aufgaben]

Veröffentlichungen

Elternarbeit · Mitarbeit · Hilfe

Elternarbeit

Elternarbeit ist die ehrenamtliche Mitwirkung in der demo­kratischen Selbst­verwaltung der Schulen und an den demo­kratischen Entscheidungs­vorgängen der Gemeinden, Städte, Landkreise und Bundesländer.

In der Schule. Die Elternschaft einer Schulklasse wählt eine Eltern­vertreterin* und deren Stellvertreterin* für zwei Jahre. [* bedeutet »w, m, d«. Im Folgenden wird die weibliche Form für alle verwendet, aber auf den Asterisken verzichtet.] Die Klasseneltern­vertreterinnen einer Schule bilden den Schul­elternrat (SER). Der SER erwählt seine Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, SER-Vertreterinnen für den Gemeinde­elternrat (GER) oder den Stadt­elternrat (StER) [§ 97 NSchG], SER-Vertreterinnen für den Kreis­elternrat (KER) [§ 97 NSchG] und SER-Vertreterinnen für den Arbeitskreis des KER für ihre Schulform. Die SER-Vertreterinnen im GER, StER oder im KER-Arbeitskreis sind unmittelbar dessen Mitglieder, die SER-Vertreterinnen für den KER aber nicht.

Der Kreiselternrat. Die SER-Vertreterinnen für den KER sind keine KER-Mitglieder, sondern zunächst nur Wahlleute. Der Landkreis lädt die Wahlleute jeweils einer Schulform zu einer Wahlversammlung ein. Die einem Landkreis gleichgestellte Region Hannover lädt im Oktober ungerader Jahre für Wahlversammlungen Anfang November ein. § 97 (3.3) NSchG bestimmt, wie viele (2–5) KER-Mitglieder und deren Stellvertreterinnen die Wahlleute auswählen dürfen.

Die in diesen Wahlversammlungen gewählten KER-Mitglieder werden vom Landkreis zur ersten, konstituierenden Sitzung eingeladen. In der Region Hannover findet diese Sitzung Ende November oder Anfang Dezember in ungeraden Jahren statt. Während dieser ersten Sitzung wählen die Mitglieder ihren Vorstand, der künftig zu weiteren Sitzungen einlädt.

Die Arbeitskreise eines Kreiselternrates. So wie auch andere demokratisch verfasste Gremien Ausschüsse bilden, um ihre Arbeit nach Fächern zu gliedern, so kann ein Kreis­elternrat Ausschüsse oder Arbeitskreise bilden. Jeder KER bestimmt seine Arbeits­kreise selbst, aber nicht das Nieder­sächsische Schul­gesetz. Arbeits­kreise nach Schul­form sind üblich, aber auch Arbeits­kreise zu einem schulform­übergreifenden Thema wie zum Beispiel Inklusion oder Digitali­sierung sind möglich. Die Arbeits­kreise regeln ihre Arbeit selbst, so dass sie die Teilnahme auch Eltern­vertrete­rinnen, die nicht KER-Mitglieder sind, ermöglichen können.

Empfehlungen an Schulelternräte: In den Jahren, in denen die KER neu gewählt werden, sollten die ersten Klassen­eltern­abende früh im neuen Schuljahr stattfinden, damit die SER auch früh ihre KER-Vertrete­rinnen bestimmen können. Die SER können mit der Schul­leitung Termine für erste Eltern­abende mit Wahlen besprechen, zum Beispiel vor den Sommer­ferien, damit Termine für Eltern­abende unverzüg­lich nach dem Beginn des neuen Schul­jahres verkündet werden. So kann vermieden werden, dass in einzelnen Klassen Eltern­abende so spät durch­geführt werden, dass eine recht­zeitige Meldung der SER-Vertreterinnen an den Landkreis unmöglich wird.

Die Landkreise fragen bei den Schulen die SER-Vertrete­rinnen für den KER ab. Die SER dürfen prüfen, ob die Schulen die SER-Vertrete­rinnen für den KER mit richtigen und vollständigen Post­anschriften dem Landkreis frist­gerecht meldeten oder ob die Schulen es versäumten. Wenn die SER-Vertrete­rinnen für den KER keine Einladung vom Landkreis erhielten, obwohl der Termin der Wahlversammlung naht, dann können sie beim Landkreis nachfragen.

Die gleichen Empfehlungen gelten für die Abfrage der SER-Vertrete­rinnen für den GER oder StER und die vollständige und frist­gerechte Meldung.

Mitarbeit in den Arbeitskreisen des Regionselternrates

Die Sitzungen des Regionselternrates Hannover sind nicht öffentlich, aber die Arbeits­kreise sind für alle Eltern­vertreterinnen, die regel­mäßig mitarbeiten wollen, offen, nicht nur für RER-Mitglieder der jeweiligen Schulform. Die Arbeits­kreise besprechen die ihre Schulform betreffenden Themen und bringen das Ergebnis in den Regions­elternrat ein. Die Arbeits­kreise sind Stammtische, in denen Nachrichten zur Schul­politik und zu Schulen geteilt und besprochen werden, so dass dadurch ihre Teilnehme­rinnen für die Eltern­arbeit besser qualifiziert werden und dass sie die Nachrichten an die SER und Eltern­schaften ihrer Schulen überbringen können. Die Teilnehme­rinnen tauschen sich über Probleme an ihren Schulen aus und beraten einander. Deshalb bitten wir alle Eltern­vertreterinnen, in den Arbeitskreisen mitzuwirken.

Hilfe von den Arbeitskreisen des Regionselternrates

Haben Sie Probleme an Ihrer Schule, weil Anliegen der Elternschaft nicht umgesetzt werden? Kommen Sie bei Ihrer Schulleitung nicht weiter? Dann können Sie Hilfe bei den Arbeitskreisen suchen.

Impressum · Haftung · Datenschutz

Impressum

Der Vorstand des Regionselternrates Hannover ist für diesen Netz­auftritt verantwortlich. Postanschrift: Regions­elternrat Hannover, ℅ Fach­bereich 40 Schulen, Postfach 147, 30001 Hannover (Briefkasten an der Hildes­heimer Straße 18, 350 m südöstlich des Aegidientor­platzes). Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt im Sinne des § 55 (2) RStV ist Christian Richter, Brunnenstraße 8, 30826 Garbsen.

Haftung

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